Leistungen
Verhaltenstherapie
Akut-, Kurzzeittherapie (KZT) und Langzeittherapie (LZT)
Videotherapie
Kostenübernahme
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Zu Beginn der Behandlung findet zunächst ein psychotherapeutisches Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Dabei erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung und es wird gemeinsam geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist. Besteht ein entsprechender Behandlungsbedarf und steht ein Therapieplatz zur Verfügung, schließen sich zunächst probatorische Sitzungen an. Die probatorischen Sitzungen dienen u.a. dazu, die diagnostische Einschätzung zu vertiefen, sowie die individuellen Therapieziele festzulegen. Gleichzeitig bieten sie Ihnen die Möglichkeit, die therapeutische Zusammenarbeit kennenzulernen und zu prüfen, ob Sie sich in der Behandlung gut aufgehoben fühlen. Im Anschluss wird – sofern erforderlich – die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Nach entsprechender Bewilligung kann die reguläre Psychotherapie beginnen.
Wenn Sie privat versichert sind: Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist es ratsam, sich vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung über Ihren individuellen Versicherungsumfang und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu informieren. Die Leistungen und Genehmigungsverfahren können je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein. Nach dem psychotherapeutischen Erstgespräch erfolgt zunächst eine diagnostische Einschätzung. Bei bestehendem Behandlungsbedarf können sich probatorische Sitzungen anschließen. In dieser Phase werden die Behandlungsempfehlung, die Therapieziele und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen. Sofern Ihre PKV vor Beginn der regulären Psychotherapie eine Genehmigung der Kostenübernahme vorsieht, wird der entsprechende Antrag im Rahmen der probatorischen Phase gestellt. Die reguläre Psychotherapie kann nach Vorliegen der erforderlichen Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung beginnen. Die Abrechnung erfolgt nach den für Privatversicherte geltenden gebührenrechtlichen Bestimmungen.
Bitte klären Sie daher möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung,
- ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind,
- in welchem Umfang die Kosten übernommen werden,
- ob probatorische Sitzungen mitversichert sind und
- ob vor Beginn der regulären Psychotherapie ein Antrag bzw. eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Wenn Sie Selbstzahler sind: Eine psychotherapeutische Behandlung kann grundsätzlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die konkreten Kosten richten sich nach den jeweils in Anspruch genommenen Leistungen.