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Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie betrachten wir das Zusammenspiel von Gedanken, Gefühlen und Verhalten – und die Muster, die unser Erleben und Handeln beeinflussen.

Wir hinterfragen belastende Denkmuster, lernen, Gefühle achtsam wahrzunehmen und einzuordnen, und entwickeln neue, hilfreiche Möglichkeiten im Umgang mit herausfordernden Situationen.

Dabei geht es darum, Zusammenhänge zu verstehen, neue Perspektiven zu gewinnen und funktionale Verhaltensmuster zu entwickeln, die langfristig mehr Handlungsspielraum und Lebensqualität ermöglichen.

Im Mittelpunkt stehen dabei Ihre individuelle Lebenssituation, Ihre persönlichen Anliegen und Ihre Ziele.

Behandlung

Leistungen

Verhaltenstherapie
Akut-, Kurzzeittherapie (KZT) und Langzeittherapie (LZT)
Videotherapie

Kostenübernahme

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Zu Beginn der Behandlung findet zunächst ein psychotherapeutisches Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Dabei erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung und es wird gemeinsam geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist. Besteht ein entsprechender Behandlungsbedarf und steht ein Therapieplatz zur Verfügung, schließen sich zunächst probatorische Sitzungen an. Die probatorischen Sitzungen dienen u.a. dazu, die diagnostische Einschätzung zu vertiefen, sowie die individuellen Therapieziele festzulegen. Gleichzeitig bieten sie Ihnen die Möglichkeit, die therapeutische Zusammenarbeit kennenzulernen und zu prüfen, ob Sie sich in der Behandlung gut aufgehoben fühlen. Im Anschluss wird – sofern erforderlich – die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Nach entsprechender Bewilligung kann die reguläre Psychotherapie beginnen.

Wenn Sie privat versichert sind: Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist es ratsam, sich vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung über Ihren individuellen Versicherungsumfang und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu informieren. Die Leistungen und Genehmigungsverfahren können je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein. Nach dem psychotherapeutischen Erstgespräch erfolgt zunächst eine diagnostische Einschätzung. Bei bestehendem Behandlungsbedarf können sich probatorische Sitzungen anschließen. In dieser Phase werden die Behandlungsempfehlung, die Therapieziele und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen. Sofern Ihre PKV vor Beginn der regulären Psychotherapie eine Genehmigung der Kostenübernahme vorsieht, wird der entsprechende Antrag im Rahmen der probatorischen Phase gestellt. Die reguläre Psychotherapie kann nach Vorliegen der erforderlichen Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung beginnen. Die Abrechnung erfolgt nach den für Privatversicherte geltenden gebührenrechtlichen Bestimmungen.

Bitte klären Sie daher möglichst vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung,

  • ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind,
  • in welchem Umfang die Kosten übernommen werden,
  • ob probatorische Sitzungen mitversichert sind und
  • ob vor Beginn der regulären Psychotherapie ein Antrag bzw. eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Wenn Sie Selbstzahler sind: Eine psychotherapeutische Behandlung kann grundsätzlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die konkreten Kosten richten sich nach den jeweils in Anspruch genommenen Leistungen.

Impressum

Betreiber und inhaltlich verantwortlich für diese Website ist:

Nina Steinfort, M.Sc.
Psychologische Psychotherapeutin
Saarlandstraße 84-86
44139 Dortmund

Telefon-Nr. +49 231 95099381
Email praxis@psychotherapie-steinfort.de

Berufsbezeichnung Psychologische Psychotherapeutin
Approbation verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Bezirksregierung Düsseldorf

Zuständige Aufsichtsbehörden:

  1. Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
    Willstätterstraße 10
    40549 Düsseldorf

    Telefon: 0211 522847-0
    Fax: 0211 522847-15
    E-Mail: info@ptk-nrw.de
    www.ptk-nrw.de

  2. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
    Robert-Schimrigk-Str. 4-6
    44141 Dortmund

    Tel.: 0231 94 32 0
    Fax: 0231 94 32 55 55
    E-Mail: kvinfo@kvwl.de
    www.kvwl.de

Zuständige Kammer:
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Willstätterstraße 10
40549 Düsseldorf

Telefon: 0211 522847-0
Fax: 0211 522847-15
E-Mail: info@ptk-nrw.de
www.ptk-nrw.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) sowie dem Heilberufsgesetz (HeilBerG NW). Die Texte der genannten Bestimmungen sind im Buchhandel erhältlich oder können auf dieser Seite als PDF-Dokment heruntergeladen werden: Psychotherapeutengesetz / Heilberufsgesetz

Berufshaftpflichtversicherung:
Gothaer Versicherung
Anschrift: Gothaer Allee, 1 50969 Köln
Geltungsbereich: Deutschland